Schreinerei Kirsch
Sterbefall >>> Formalitäten
Der Tod eines geliebten Menschen versetzt die Angehörigen in einen seelischen Ausnahmezustand.
Trotz dieser Tatsache müssen viele Dinge geregelt werden:
- Benachrichtung des Arztes, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Ausstellung einer Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. eines Leichenschauscheins
- Verständigung des Vermieters bei Wohnungsauflösung
- Benachrichtigung der Wasser- und Energieversorger, GEZ, Telefonanbieter und Versicherer
- Benachrichtigung der Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger
- Gegebenenfalls Beantragung eines Erbscheins beim Amtsgericht
- Benachrichtigung des Arbeitgebers des Verstorbenen
- Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen und Gewerkschaften
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.