Bestattungen Kirsch

Schreinerei Kirsch

Sterbefall >>> Formalitäten

Der Tod eines geliebten Menschen versetzt die Angehörigen in einen seelischen Ausnahmezustand.
Trotz dieser Tatsache müssen viele Dinge geregelt werden:

 

  • Benachrichtung des Arztes, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
  • Ausstellung einer Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. eines Leichenschauscheins
  • Verständigung des Vermieters bei Wohnungsauflösung
  • Benachrichtigung der Wasser- und Energieversorger, GEZ, Telefonanbieter und Versicherer
  • Benachrichtigung der Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger
  • Gegebenenfalls Beantragung eines Erbscheins beim Amtsgericht
  • Benachrichtigung des Arbeitgebers des Verstorbenen
  • Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen und Gewerkschaften

 

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.