Schreinerei Kirsch
Sterbefall >>> Bestattungsarten
Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg.
Je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung werden Erdgräber als Wahl- oder Reihengräber angeboten.
In einem Reihengrab können im Allgemeinen nur einzelne Verstorbene beigesetzt werden.
Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt.
In Deutschland besteht hier eine Sargpflicht.
Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre.
Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, wir erteilen Ihnen hierzu gerne Auskunft.
Bei der Feuerbestattung oder auch Einäscherung wird der Verstorbene in einem Krematorium verbrannt.
Bei der Feuerbestattung wird die übrig gebliebene Asche zur Bestattung in eine Aschekapsel gefüllt.
Die Asche kann anschließend entweder direkt in der Aschekapsel oder in einer Schmuckurne auf einem Friedhof oder Ruheforst beigesetzt werden.
Die Aufbewahrung oder private Verstreuung der Asche ist in Deutschland nicht zulässig. Die Bestattung unterliegt dem sogenannten Friedhofszwang.
Die Seebestattung gehört zu den Naturbestattungen.
Sie setzt eine Einäscherung in einem Krematorium voraus.
Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand- oder Salzstein der See übergeben.
Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene eine besondere Beziehung zur See hatte und die Seebestattung vom Verstorbenen gewünscht wurde.
Die Erklärung darüber kann von den Hinterbliebenen abgegeben werden. Für die Beisetzung auf See wird eine behördliche Genehmigung benötigt.